Beiträge Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Die Höhe der an die Pensionskasse zu leistenden Beiträge entsprechen einem bestimmten Prozentsatz des versicherten (koordinierten) Lohns. Der Arbeitgeber zieht den Anteil des Arbeitnehmers monatlich vom Lohn ab und überweist ihn zusammen mit seinem Anteil an die Pensionskasse.

Die Beiträge bestehen aus zwei Teilen:

  • Aus dem Altersbeitrag zur Finanzierung der Altersvorsorge.
  • Aus dem Risikobeitrag zur Finanzierung der Invaliditäts- und Todesfallleistungen vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters.

Die Höhe der Altersbeiträge ist abhängig vom jeweiligen Alter der Versicherten. Beim Basisplan werden die Altersbeiträge zu 40 Prozent von der versicherten Person und zu 60 Prozent vom Arbeitgeber getragen. Beim Plusplan leistet der Arbeitgeber die gleich hohen Altersbeiträge wie beim Basisplan, während sich die Beiträge der versicherten Person auf denselben Betrag erhöhen. Auf diese Weise ergibt sich ein grösseres Sparguthaben mit entsprechend höheren Renten.

Die Risikobeiträge betragen 3,5 Prozent des versicherten Lohnes und werden unabhängig vom Vorsorgeplan zu 40 Prozent von der versicherten Person und zu 60 Prozent vom Arbeitgeber finanziert.

Die annäherungsweise zu erwartende Höhe der Beiträge können Sie dem Anhang des Reglements entnehmen. Sie finden dort nach dem Lebensalter aufgeschlüsselte Tabellen.