Freiwillige Einkäufe

Beitragslücken auf Ihrem Sparkonto können Sie durch freiwillige Einzahlungen schliessen. Dies empfiehlt sich, wenn Sie von einer möglichst umfassenden Vorsorge mit den damit verbundenen Vorteilen profitieren wollen; beispielsweise können Einkäufe in der Regel steuerlich abgezogen werden. Mit freiwilligen Einkäufen erhöhen Sie Ihre zukünftigen Altersleistungen. Die Gründe für fehlende Beiträge sind vielfältig:

  • Längere Arbeitspausen entstehen zum Beispiel durch Kindererziehung, die Betreuung von Angehörigen oder Ausbildungen.
  • Während einer zeitweiligen selbständigen Tätigkeit mussten Sie keine Pensionskassenbeiträge entrichten.
  • Nach einer Scheidung besteht insbesondere bei Frauen häufig eine Vorsorgelücke.
  • Sie wechseln auf ein höheres Lohnniveau.
  • Sie sind Zuzüger oder Zuzügerin aus dem Ausland.

Falls Sie freiwillige Beiträge einbezahlen, dürfen Sie diese während dreier Jahre nicht in Form einer Kapitalleistung beziehen. Kapital, das Sie für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen haben, müssen Sie vor einem freiwilligen Einkauf wieder vollständig ausgleichen. Auch dieser Bereich der freiwilligen Einkäufe ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt.

Einkäufe sind jederzeit möglich, müssen aber jeweils bis spätestens Anfang Dezember eines Kalenderjahres erfolgen, um für das entsprechende Steuerjahr verarbeitet werden zu können.