Aktuelles

Informationen zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

Ernst & Young AG hat den Jahresabschluss der Pensionskasse per 31. Dezember revidiert.

Wir freuen uns, Sie über das Resultat zu informieren:

Per 31.12.2023 beträgt das Vorsorgevermögen CHF 673,8 Mio. (31.12.2022: CHF 645,7 Mio.).

Die auf dem Gesamtvermögen in 2023 erwirtschaftete Rendite beträgt 7,7% (2022: -8,68%). Auf den Vermögensanlagen ist ein Gewinn von CHF 47,3 Mio. (2022 Verlust: CHF -59,1 Mio.) erzielt worden.

Der Deckungsgrad per 31.12.2023 hat sich auf erfreuliche 113,9% (31.12.2022: 106,5%) erhöht.

Im Hinblick auf eine mittelfristig geplante Senkung des technischen Zinssatzes auf 1% wurde eine Rückstellung Senkung technischer Zinssatz aufgebaut und seit 31.12.2019 jährlich CHF 2 Mio. dieser Rückstellung zugewiesen. Der Stiftungsrat hat im Dezember entschieden, den technischen Zinssatz von 1,5% auf 1,25% zu senken und die Reserve entsprechend aufzulösen. Auf eine weitere Reduktion des technischen Zinssatzes wird vorderhand aufgrund der gegenwärtigen Zinssituation verzichtet.

Der Ertragsüberschuss von CHF 42,6 Mio. ist der Wertschwankungsreserve zugewiesen worden. Diese beträgt per 31.12.2023 CHF 81,8 Mio. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve liegt bei CHF 101 Mio.

Versichertenbestand

In der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe sind per 31.12.2023 1165 aktive Mitarbeitende versichert (31.12.2022: 1139). Die Aufteilung nach Unternehmen:

  • Feldschlösschen Getränke AG – 404
  • Feldschlösschen Supply Company AG – 651
  • Carlsberg Supply Company AG – 107
  • Mitarbeiter Carlsberg Mobility-Programm – 3

Der Rentnerbestand per 31.12.2023 beträgt 1220 Leistungsbezüger (31.12.2022: 1277).

Weitere Informationen zum Jahresabschluss werden Sie dem Jahresbericht entnehmen können; die Publikation wird im Mai erfolgen.


Informationen zur Stiftungsratssitzung vom 8. Dezember 2023

Der Stiftungsrat hat folgende Entscheide getroffen:

Verzinsung der Altersguthaben
Der Bundesrat hat entschieden, den BVG-Mindestzinssatz per 1. Januar 2024 von bisher 1% auf 1,25% zu erhöhen.

Gemäss Gesetz wird die Höhe des Mindestzinssatzes auf Grund der Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften festgelegt. Vor dem Entscheid des Bundesrates werden die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) und die Sozialpartner konsultiert.

Link BSV

Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Stiftung hat der Stiftungsrat bezüglich Verzinsung der Altersguthaben folgende Entscheide getroffen:

  • Im 2023 werden die Altersguthaben mit 1% verzinst. Am Entscheid vom Dezember 2022 wird damit festgehalten.
  • Im Jahr 2024 werden die Altersguthaben mit dem Mindestzinssatz von 1,25% verzinst.

Zwischenabschluss per 31.10.2023

Den Marktverhältnissen entsprechend wurde im Oktober eine negative absolute Rendite von -0,68% ausgewiesen. Seit Jahresbeginn erzielte das Portfolio der Pensionskasse eine positive Rendite von +3,26%.

Per 31.10.2023 beträgt das Vorsorgevermögen CHF 647,17 Mio. (31.12.2022: CHF 645,75 Mio.).

Der Deckungsgrad per 31.10.2023 beträgt 108,85% und hat damit gegenüber dem letzten Zwischenabschluss (30.6.2023: 111,07%) leicht abgenommen. Jahresabschluss 31.12.2022: 106,5%.

Die Wertschwankungsreserve beträgt per 31.10.2023 CHF 52,48 Mio. (31.12.2022: 39,18 Mio.). Die Zielgrösse liegt bei 101 Mio.

Versichertenbestand

In der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe sind per 31.10.2023 1164 aktive Mitarbeitende versichert (31.12.2022: 1139). Die Aufteilung nach Unternehmen:

  • Feldschlösschen Getränke AG – 404
  • Feldschlösschen Supply Company AG – 650
  • Carlsberg Supply Company AG – 107
  • Mitarbeiter Carlsberg Mobility-Programm – 3

Der Rentnerbestand per 31.10.2023 beträgt 1235 Leistungsbezüger (31.12.2022: 1277).


Information zum Datenschutz

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ist am 1.9.2023 in Kraft getreten. Das revDSG regelt die Bearbeitung von Personendaten und ist wie das bisherige Gesetz als Rahmengesetz konzipiert, welches den Schutz von Personendaten im Allgemeinen regelt. Datenschutz ist für Pensionskassen nichts Neues; Pensionskassen waren bereits in der Vergangenheit verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Datenschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) einzuhalten. Mit Inkrafttreten des revDSG bestehen jedoch Informationspflichten gegenüber den Destinatären. Wir bitten Sie, von der nachstehende Erklärung zum Datenschutz Kenntnis zu nehmen:

Datenschutz Kurz & Bündig

Für die Bearbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich ist Ihre Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe, c/o Feldschlösschen Getränke AG, Feldschlösschenstrasse 34, 4310 Rheinfelden. Wir bearbeiten Personendaten entweder auf Grundlage des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) oder einer anderen datenschutzrechtlichen Legitimationsgrundlage, falls es einer solchen bedarf.

Im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.

Personendaten erfassen wir bereits bei Ihrem Eintritt in die Pensionskasse, bearbeiten diese weiter zur Berechnung und Erhebung der Beiträge und benötigen sie für die Festlegung und die Auszahlung von Vorsorgeleistungen.

Um unsere Leistungen zu erbringen, finden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen regelmässige Datenaustausche mit den in Art. 86a BVG genannten sowie für die Durchführung Ihrer beruflichen Vorsorge notwendigen weiteren Stellen statt. Wir speichern alle Ihre Daten in der Schweiz.

Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich gerne an:

Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe
Postfach
CH-4310 Rheinfelden
Schweiz

info@pvs-feldschloesschen.ch
Tel. 058 123 48 44


Reform AHV 2021 – Erhöhung Rentenalter der Frauen
Änderungen in der beruflichen Vorsorge

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmberechtigten der Reform zur Stabilisierung der AHV zugestimmt. Das Rentenalter für Frauen und Männer wird bei 65 Jahren (Referenzalter) in AHV und BVG harmonisiert. Für Frauen der Übergangsjahrgänge 1961, 1962, 1963 und 1964 wird das Referenzalter schrittweise um 3 Monate erhöht:

Jahrgang 1961: Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate
Jahrgang 1962: Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate
Jahrgang 1963: Referenzalter 64 Jahre und 9 Monate
Jahrgang 1964: Referenzalter 65


Die gesetzlichen Änderungen in der AHV haben auch Anpassungen in der beruflichen Vorsorge zur Folge. Das Reglement der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe kennt für Frauen und Männer unterschiedliche Umwandlungssätze:

Frau (64) = 5,1% Mann (64) = 4,98%
Frau (65) = 5,268% Mann (65) = 5,1%

Neu soll der Umwandlungssatz von 5,1% im Alter 65 auch für Frauen gelten.

Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat, nach Evaluation verschiedener Szenarien, an seinen Sitzungen vom 9. Mai und 15. August 2023 folgende Entscheide getroffen:

Pensionierungen (ordentlich oder vorzeitig) bis 31. Dezember 2023Für Frauen (Jahrgang 1959), die bis 31. Dezember 2023 in Pension gehen, gilt unverändert der Umwandlungssatz von 5,1% im Alter 64. Bei vorzeitiger Pensionierung von Frauen bis 31. Dezember 2023 gelangen von diesem Umwandlungssatz ausgehend, entsprechend tiefere Sätze zur Anwendung. Dies entspricht der bisherigen Handhabung bei Pensionierung.

Ab 1. Januar 2024 gilt das Referenzalter 65 mit einem Umwandlungssatz von 5,1% für alle Versicherten (Frauen und Männer). D.h. das Referenzalter wird direkt auf Alter 65 gesetzt (keine schrittweise Erhöhung).
Ab 1. Januar 2024 geltende Skala:


Diese Anpassung führt zu tieferen Umwandlungssätzen bei den Frauen. Der Stiftungsrat hat daher folgende Massnahme getroffen, um den von der Übergangsfrist betroffenen Frauen und den Frauen, welche die Möglichkeit haben sich frühzeitig pensionieren zu lassen, im Alter 65 eine gleich hohe Altersrente zu gewährleisten wie bisher:

Gutschrift einer Einmaleinlage per 1. Januar 2024
Frauen mit Jahrgang 1960 bis 1965 erhalten per 1. Januar 2024 eine Einmaleinlage zum Ausgleich.

Die betroffenen Frauen werden im Januar 2024 individuell über den gutgeschriebenen Betrag informiert.

Der Stiftungsrat ist erfreut, diese Gesetzesänderung mit einer für die Betroffenen grosszügigen Lösung kompensieren zu können.

Ergänzende Informationen und Auskünfte
Bitte beachten Sie, dass vorliegendes Schreiben allgemeine Informationen beinhaltet.

Für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen Vorsorgesituation, wie auch für die Beantwortung von anderweitigen Fragen und/oder ergänzenden Auskünften, steht Ihnen Susanne Baumberger, Leiterin Personalvorsorge, Telefon 058 123 48 44, gerne zur Verfügung.


Einkauf in die Pensionskasse, planen Sie rechtzeitig

Einkäufe sind jederzeit möglich, müssen aber bis spätestens am 8.12.2023 erfolgen, um für das Steuerjahr 2023 verarbeitet werden zu können.

Die Altersleistungen können, mittels freiwilligen Einkäufen verbessert werden. Grundsätzlich sind Einkäufe steuerlich abzugsfähig. Die Pensionskasse übernimmt jedoch keine Haftung, sofern die zuständige kantonale Steuerbehörde einen freiwilligen Einkauf nicht zum Abzug zulässt. Im Zweifelsfalle empfehlen wir, vorgängig eines Einkaufs, die steuerliche Abzugsfähigkeit bei der zuständigen Steuerbehörde verbindlich zu klären.

Bitte beachten Sie:

  • Vor dem ersten Einkauf muss das Formular Einkauf in die Pensionskasse ausgefüllt und der Stiftung eingereicht werden.
  • Wurden Vorbezüge für Wohneigentum getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn alle Vorbezüge vollständig zurückbezahlt sind.
  • Der Einkaufsbetrag wird ab Einzahlungsdatum verzinst (aktuell 1%).
  • Beachten Sie ebenfalls, dass während dreier Jahre nach einem erfolgten Einkauf die daraus resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden können (ist insbesondere im Hinblick auf eine Pensionierung von Bedeutung oder wenn Sie planen, einen Vorbezug für Wohneigentum zu tätigen).

Für Fragen zur Höhe des möglichen Einkaufsbetrages oder Ihrer persönlichen Vorsorgesituation stehen Ihnen Susanne Baumberger, Leiterin Personalvorsorge, Telefon 058 123 48 44, oder Robert Bucher, Telefon 058 123 47 54 gerne zur Verfügung.


Erfreulicher Halbjahresabschluss der Personalvorsorgestiftung

Verbesserung per Ende Juni

Die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen hat sich seit Ende 2022 positiv entwickelt. Erzielt worden ist im 1. Halbjahr 2023 eine Performance von durchschnittlich 4,6%. Der durchschnittliche Deckungsgrad ist auf 111,3% per 30. Juni 2023 gestiegen.

Die Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe hat im 1. Halbjahr auf dem Gesamtvermögen eine positive Rendite von 4,69% erzielt.

Der Deckungsgrad per 30.6.2023 beträgt 111,07% und hat sich damit gegenüber dem Jahresabschluss 31.12.2022 (106,5%) wieder verbessert.

Per 30.6.2023 beträgt das Vorsorgevermögen CHF 661,61 Mio. (31.12.2022: CHF 645,75 Mio.).

Die Wertschwankungsreserve beträgt per 30.6.2023 CHF 65,66 Mio. (31.12.2022: 39,18 Mio.). Die Zielgrösse liegt bei 101 Mio.

Versichertenbestand

In der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe sind per 30.6.2023 1155 aktive Mitarbeitende versichert (31.12.2022: 1139). Die Aufteilung nach Unternehmen:

  • Feldschlösschen Getränke AG – 400
  • Feldschlösschen Supply Company AG – 646
  • Carlsberg Supply Company AG – 106
  • Mitarbeiter Carlsberg Mobility-Programm – 3

Der Rentnerbestand per 30.6.2023 beträgt 1261 Leistungsbezüger (31.12.2022: 1277).


Wahl Stiftungsrat Arbeitnehmervertreter – Wahlergebnis

Die Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Stiftungsrat wurde per 24. März 2023 ordnungsgemäss abgeschlossen. Versandt wurden 1186 Wahlzettel, abgegeben wurden 306 Stimmen, was einer Wahlbeteiligung von 25,8% entspricht.

Wir freuen uns somit, Ihnen das Wahlergebnis der Vertreter der Arbeitnehmer im Stiftungsrat bekannt zu geben. Gewählt sind:

  • Bereich „Administration“ – Simone Schaub, bisher
  • Bereich „Customer Supply Chain“ – Daniel Berger, bisher
  • Bereich „Produktion“ – Marcel Kiesewetter, bisher
  • Bereich „Verkauf“ – Ulrich Reinhard, bisher

Wir gratulieren den Stiftungsräten zu ihrer Wahl und wünschen ihnen viel Freude und Erfolg bei ihrer Tätigkeit.

Den übrigen Kandidaten danken wir für ihre Bereitschaft, sich für die Arbeitnehmer-Stiftungsratswahl zur Verfügung gestellt zu haben.


Informationen zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2022

Ernst & Young AG hat den Jahresabschluss der Pensionskasse per 31. Dezember revidiert.

Wir freuen uns, Sie über das Resultat zu informieren:

Per 31.12.2022 beträgt das Vorsorgevermögen CHF 645,7 Mio. (31.12.2021: CHF 746,1 Mio.).

Die auf dem Gesamtvermögen in 2022 erwirtschaftete Rendite beträgt -8,68% (2021: +5,02%). Auf den Vermögensanlagen ist ein Verlust von CHF -59,1 Mio. (2021 Gewinn: CHF +37,8 Mio.) erzielt worden.

Trotz der negativen Anlageperformance beträgt der Deckungsgrad per 31.12.2022 erfreuliche 106,5% (31.12.2021: 116,32%). Viele Pensionskassen befinden sich per 31.12.2022 in einer Unterdeckung.

Der technische Zinssatz von 1,5% wird vorläufig beibehalten. Hinsichtlich einer zukünftigen Senkung wird eine Rückstellung aufgebaut, der jährlich CHF 2 Mio. zugewiesen werden. Diese Reserve wurde um weitere CHF 2 Mio. erhöht und beträgt per 31.12.2022 CHF 8 Mio.

Der Verlust von CHF 65 Mio. ist der Wertschwankungsreserve belastet worden. Diese beträgt per 31.12.2022 CHF 39,18 Mio. Die Zielgrösse der Wertschwankungsreserve liegt bei CHF 103 Mio.

Versichertenbestand
In der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe sind per 31.12.2022 1139 aktive Mitarbeitende versichert (31.12.2021: 1088). Die Aufteilung nach Unternehmen:

  • Feldschlösschen Getränke AG – 394
  • Feldschlösschen Supply Company AG – 647
  • Carlsberg Supply Company AG – 95
  • Mitarbeiter Carlsberg Mobility-Programm – 3

Der Rentnerbestand per 31.12.2022 beträgt 1277 Leistungsbezüger (31.12.2021: 1319).

Weitere Informationen zum Jahresabschluss werden Sie dem Jahresbericht entnehmen können; die Publikation wird im Mai erfolgen.


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