Risikoleistungen (Invalidität & Tod)

Die Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe deckt die Risiken Tod und Invalidität, wenn sie vor der Pensionierung eintreten. Bei Invalidität sind folgende Leistungen versichert:

  • Die Invalidenrente beträgt maximal 70 Prozent des versicherten Lohnes, abhängig vom Grad der Invalidität.
  • Die Invaliden-Kinderrente beträgt 12 Prozent des versicherten Lohnes. Sie wird im Falle von Invalidität an Ihre Kinder bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt, an Ihre Kinder in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag.

Bei Ihrem Tod vor der Pensionierung erbringt die Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe diese Leistungen:

  • Hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner erhalten eine Rente in der Höhe von 50 Prozent des versicherten Lohnes. Ihr hinterbliebener Ehegatte, der eingetragene Partner oder der Pensionskasse schriftlich gemeldete Lebenspartner hat Anspruch auf eine Rente oder ein Todesfallkapital. Falls sich Ihr hinterbliebener Partner erneut verheiratet, erhält er keine Rentenzahlungen mehr.
  • Die Waisenrente beträgt 12 Prozent des versicherten Lohnes. Sie wird Kindern bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt, Kindern in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag.

Im Falle Ihres Todes nach der Pensionierung kommen nicht die Risikoleistungen zum Zuge, sondern die Altersleistungen.