Eintritt in die Pensionskasse

Wenn Sie einen Bruttolohn beziehen, der bei mindestens 22 050 SFr. pro Jahr liegt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie in einer Pensionskasse zu versichern. Dies ist im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so vorgeschrieben.

Der Vorsorgeschutz für die Risiken Tod und Invalidität tritt am 1. Januar nach dem 17. Geburtstag der Versicherten in Kraft, mit entsprechend reduzierten Beiträgen. Ab dem 1. Januar nach dem 19. Geburtstag wird zusätzlich die Altersvorsorge aufgenommen, mit vorerst geringen und mit zunehmendem Lebensalter allmählich steigenden Beiträgen.

Nachdem Ihre Personalabteilung Sie bei der Personalvorsorgestiftung der Feldschlösschen-Getränkegruppe angemeldet hat, erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:

  • Einen Ausweis über die gemäss Ihrem Vorsorgeplan gewährten Vorsorgeleistungen. Der Versicherungsschutz wird mit dem Eintritt in die Pensionskasse unmittelbar wirksam.
  • Einen Einzahlungsschein. Falls Sie bereits in einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, dient der Einzahlungsschein der Überweisung Ihres Freizügigkeitsguthabens, das heisst Ihres bis zu diesem Zeitpunkt akkumulierten Sparkapitals. Der Einzahlungsschein ist an Ihre bisherige Pensionskasse weiterzuleiten.